Außerklinische Beatmungspflege

Definition

Außerklinische Beatmungspflege – kurz erklärt

Unter außerklinischer Beatmungspflege versteht man die spezialisierte Versorgung von
Menschen, die – teilweise oder dauerhaft – auf eine Beatmungstherapie angewiesen sind,
jedoch nicht im Krankenhaus leben müssen. Die Betreuung erfolgt in der eigenen Häuslichkeit oder in
spezialisierten Wohngemeinschaften und kombiniert intensivmedizinische Sicherheit mit
möglichst viel Alltags- und Lebensqualität.

  • Ort: eigene Häuslichkeit oder WG – nicht Klinik.
  • Ziel: sichere Beatmung außerhalb des Krankenhauses.
  • Betreuung: durch spezielle Pflegefachkräfte mit Beatmungskompetenz.

Was ist außerklinische Beatmungspflege?

Die außerklinische Beatmungspflege richtet sich an Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Verletzung
dauerhaft oder zeitweise eine Unterstützung der Atmung benötigen. Die Beatmung kann dabei
invasiv (über ein Tracheostoma) oder nicht-invasiv (über eine Maske) erfolgen.

Ziel ist es, Patientinnen und Patienten eine selbstbestimmte und sichere Versorgung außerhalb der Klinik
zu ermöglichen. Dafür sorgen speziell weitergebildete Pflegefachkräfte, die sowohl das Beatmungsgerät als auch
alle Notfallmaßnahmen sicher beherrschen.

Leistungen der außerklinischen Beatmungspflege

  • Kontinuierliche Überwachung der Atmung (Sättigung, CO₂, Atemfrequenz)
  • Bedienung, Kontrolle und Wartung von Beatmungsgeräten
  • Versorgung und Pflege von Tracheostoma (falls vorhanden)
  • Regelmäßiges Absaugen bei Bedarf
  • Durchführung von Inhalationen und Atemtherapie nach ärztlicher Vorgabe
  • Gabe von Medikamenten (z. B. über Sonde, Port oder Infusion)
  • Grundpflege und Mobilisation
  • Begleitung zu Ärzten, Therapien, Schule, Kita oder Freizeitaktivitäten

Beatmung: invasiv und nicht-invasiv

Invasive Beatmung erfolgt über ein Tracheostoma und kommt zum Einsatz, wenn die Atmung dauerhaft
so eingeschränkt ist, dass eine maschinelle Unterstützung über die Atemwege notwendig ist.

Nicht-invasive Beatmung (NIV) erfolgt über eine Atemmaske – z. B. bei COPD, neuromuskulären Erkrankungen
oder nächtlichen Atemstörungen. NIV ermöglicht oft mehr Mobilität und ist weniger belastend.

Rechtliche Grundlage

Die außerklinische Beatmungspflege ist Teil der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V.
Sie wird ärztlich verordnet, wenn eine regelmäßige oder dauerhafte maschinelle Unterstützung der Atmung
notwendig ist und gleichzeitig eine Versorgung außerhalb des Krankenhauses möglich und sicher ist.

Mit dem IPReG (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz) gelten strenge Vorgaben für
Qualifikation, Versorgungskonzepte und Notfallmanagement. Ziel ist eine bundesweit einheitlich hohe Qualität
der außerklinischen Beatmung.

Zahlen, Daten, Fakten

  • In Deutschland leben mehrere tausend Menschen mit außerklinischer Beatmung.
  • Ein Großteil der Betroffenen leidet an COPD, ALS, neurologischen Erkrankungen oder Folgen schwerer Verletzungen.
  • Ein großer Teil nutzt nicht-invasive Beatmung (NIV), da sie weniger belastend ist.
  • Ein kleiner, aber wachsender Anteil wird invasiv über ein Tracheostoma beatmet.
  • Die Versorgung erfolgt häufig in 1:1-Betreuung – also eine Pflegefachkraft pro Patient.

Die außerklinische Beatmungspflege ermöglicht es Betroffenen, trotz schwerer respiratorischer Einschränkungen
ein möglichst selbstbestimmtes Leben im eigenen Umfeld zu führen – mit professioneller Sicherheit rund um die Uhr.

Außerklinische Beatmungspflege bei IHC 24

Als spezialisierter Intensivpflegedienst bietet Intensive Health Care 24 eine fachgerechte Versorgung
invasiv und nicht-invasiv beatmeter Patientinnen und Patienten – zu Hause oder in Wohngemeinschaften.
Wir begleiten Sie von der Kliniküberleitung bis in den Alltag.

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