Alltagshelfer
Wir unterstützen Sie mit zuverlässiger Hilfe im Haushalt, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

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Entlastung im Pflegealltag
Hauswirtschaftliche Leistungen – Unterstützung im Alltag
Unsere hauswirtschaftlichen Leistungen bieten Ihnen die notwendige Unterstützung im täglichen Leben. Wir übernehmen wichtige Haushaltsaufgaben, damit Sie mehr Zeit für sich oder Ihre Liebsten haben. Mit Zuverlässigkeit und Sorgfalt schaffen wir Entlastung und ein gepflegtes Umfeld.
- Reinigung der Wohnung
- Einkaufsservice
- Mahlzeitenzubereitung
- Wäschepflege
- Und weitere Leistungen
Was Sie wissen müssen
Für wen sind hauswirtschaftliche Leistungen geeignet?
Unsere Leistungen richten sich an Pflegebedürftige, Senioren sowie Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die im Haushalt Unterstützung benötigen. Auch pflegende Angehörige profitieren von unserer Entlastung.
Kostenübernahme und Abrechnung
Hauswirtschaftliche Leistungen können je nach Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen werden. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und übernehmen die Abrechnung direkt mit der Kasse.

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Wir vertrauen auf die Menschlichkeit
Bei uns stehen Empathie, Respekt und Fürsorge im Mittelpunkt. Menschlichkeit ist die Basis unseres Handelns – für eine Pflege mit Herz.
Häufig gestellt Fragen
FAQ zu hauswirtschaftliche Leistungen
Was sind hauswirtschaftliche Leistungen?
Hauswirtschaftliche Leistungen umfassen Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Reinigung, Einkaufen, Wäschepflege und Mahlzeitenzubereitung. Sie erleichtern den Alltag von Pflegebedürftigen und entlasten Angehörige.
Wer kann hauswirtschaftliche Leistungen in Anspruch nehmen?
Die Leistungen richten sich an Pflegebedürftige, Senioren oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die Unterstützung im Haushalt benötigen. Auch pflegende Angehörige können entlastet werden.
Werden hauswirtschaftliche Leistungen von der Pflegekasse übernommen?
Ja, je nach Pflegegrad können die Kosten über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Abrechnung.
Können hauswirtschaftliche Leistungen auch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden?
Ja, das ist häufig möglich. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können nach § 45b SGB XI einen Entlastungsbetrag nutzen, der seit 2025 bis zu 131 Euro pro Monat beträgt. Wichtig ist: Der Betrag wird in der Regel nicht einfach ausgezahlt, sondern über Kostenerstattung bzw. Abrechnung für anerkannte Angebote genutzt. Wenn die hauswirtschaftliche Unterstützung von einem zugelassenen Dienst erbracht wird, kann sie typischerweise über diesen Topf abgerechnet werden – wir klären im Vorfeld kurz, welcher Weg in Ihrer Situation (Kasse/Leistung) am sinnvollsten ist.
Wie oft kann ich hauswirtschaftliche Leistungen in Anspruch nehmen?
Die Häufigkeit der Unterstützung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und kann von einigen Stunden pro Woche bis zu täglicher Hilfe variieren.
Wer übernimmt die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten?
Unsere qualifizierten und erfahrenen Mitarbeitenden kümmern sich mit Sorgfalt und Diskretion um Ihre Haushaltsaufgaben.
Können die Leistungen individuell angepasst werden?
Ja, wir passen die hauswirtschaftliche Unterstützung flexibel an Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche an.
Wie kann ich hauswirtschaftliche Leistungen beantragen?
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne unverbindlich und helfen Ihnen bei der Organisation sowie der Abrechnung mit der Pflegekasse.
Melden Sie sich bei uns
Persönliche Gespräche sind doch immer am Besten.
Kontaktieren Sie uns gerne persönlich und vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin. Gerne auch bei Ihnen vor Ort.
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