Kurzzeitpflege für die Patienten

Professionelle und einfühlsame Betreuung, wenn vorübergehend Pflegebedarf besteht.
Unterstützung in besonderen Lebenssituationen

Kurzzeitpflege für Patienten

Die Kurzzeitpflege bietet Ihnen vorübergehende Unterstützung, wenn Pflegebedarf entsteht – nach einem Krankenhausaufenthalt, zur Erholung oder als Entlastung für Angehörige. Mit individueller Betreuung und fachgerechter Pflege sorgen wir dafür, dass Sie bestens versorgt sind.
Was Sie wissen müssen

Für wen ist die Kurzzeitpflege geeignet?

Die Kurzzeitpflege richtet sich an Menschen, die vorübergehend auf Pflege angewiesen sind – sei es nach einem Krankenhausaufenthalt, um den Übergang in den Alltag zu erleichtern, oder in Phasen, in denen eine intensive Betreuung erforderlich ist. Auch wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen, etwa durch Urlaub oder Krankheit, stellt die Kurzzeitpflege eine verlässliche Lösung dar. Sie ist für Pflegebedürftige aller Altersgruppen mit einem Pflegegrad geeignet, die eine zeitlich begrenzte Unterstützung benötigen. Unser Ziel ist es, Ihnen oder Ihren Liebsten in dieser Zeit die bestmögliche Betreuung und einfühlsame Pflege zu bieten.
Entlastung für Angehörige

Kurzzeitpflege ermöglicht pflegenden Familienmitgliedern eine Auszeit, um neue Kraft zu tanken.

Professionelle Versorgung

Qualifizierte Pflegekräfte sorgen für eine sichere und fachgerechte Betreuung.

Flexible Unterstützung:

Ideal bei vorübergehendem Pflegebedarf, z. B. nach Krankenhausaufenthalten oder in besonderen Lebenssituationen.

Jüngere Person hält fürsorglich die Hände einer älteren Person – Symbolbild für Nähe und Unterstützung in der Pflege.

(0209) 58904489

Wir vertrauen auf die Menschlichkeit
Bei uns stehen Empathie, Respekt und Fürsorge im Mittelpunkt. Menschlichkeit ist die Basis unseres Handelns – für eine Pflege mit Herz.
Häufig gestellt Fragen

FAQ zu Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege für Menschen mit zeitlich begrenztem Pflegebedarf, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung von Angehörigen.
Kurzzeitpflege steht allen Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) zur Verfügung, wenn eine vorübergehende Betreuung erforderlich ist.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu 8 Wochen pro Jahr, abhängig vom Pflegegrad und den zur Verfügung stehenden Mitteln.

Die Pflegekasse kann bis zu 1.774 € pro Jahr übernehmen. Wenn der Anspruch auf Verhinderungspflege nicht genutzt wurde, kann der Betrag um weitere 1.612 € aufgestockt werden.
Die Kurzzeitpflege umfasst alle notwendigen Leistungen, wie Grund- und Behandlungspflege, Unterstützung im Alltag sowie medizinische Versorgung und Betreuung.
Kurzzeitpflege ist sinnvoll nach einem Krankenhausaufenthalt, bei plötzlichem Pflegebedarf, während der Erholung von Krankheiten oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
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Persönliche Gespräche sind doch immer am Besten.

Kontaktieren Sie uns gerne persönlich und vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin. Gerne auch bei Ihnen vor Ort.​

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