Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
(0209) 58904489
(0162) 9802754
Pflegeberatung bei IHC24
- Entlastungsleistungen
- Verhinderungspflege
- Tagespflege
- Kurzzeitpflege
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Pflegehilfsmittel und vieles mehr
Was bedeutet das für Sie?
Für wen ist die Pflegeberatung?
Sobald ein Pflegegrad ab 1 anerkannt wurde, haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung, die von der Pflegekasse übernommen wird. Für Pflegegeldempfänger ist diese Beratung ab Pflegegrad 2 verpflichtend:
- Pflegegrad 1: Beratung freiwillig.
- Pflegegrad 2 und 3: Beratung alle 6 Monate.
- Pflegegrad 4 und 5: Beratung alle 3 Monate.
Wichtig: Werden diese Beratungsgespräche nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld zunächst kürzen und anschließend vollständig einstellen!
Warum Sie Anspruch haben?
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Persönliche Pflegeberatung in ganz NRW
Wir beraten Sie in vielen Regionen NRWs persönlich vor Ort – nah, unkompliziert und gut erreichbar.
Dank unserer Erfahrung in ganz unterschiedlichen Pflegesituationen wissen wir, welche Fragen, Sorgen und Möglichkeiten in der häuslichen Pflege wirklich zählen. So erhalten Sie eine Pflegeberatung, die zu Ihrem Alltag passt – verständlich, praxisnah und genau dort, wo Sie zuhause sind.
FAQ zu Pflegeberatung
Was ist Pflegeberatung?
Welche Themen deckt eine Pflegeberatung ab?
1. Auswahl der richtigen Pflegeeinrichtung oder des passenden Pflegedienstes
2. Informationen über Pflegegrade und deren Beantragung
3. Beratung zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen der Pflegeversicherung
4. Unterstützung bei der Koordination und Planung der Pflege zu Hause
Wer übernimmt die Kosten?
Wer benötigt eine Pflegeberatung?
Wie läuft eine Pflegeberatung ab?
Sind Pflegeberatungen kostenpflichtig?
Die Pflegeberatung wird ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse übernommen. Vereinbaren Sie mit mir einen Termin und ich berate Sie gerne ausführlich dazu.
Persönliche Gespräche sind doch immer am Besten.
Gerne auch telefonisch
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