Grund- und Behandlungspflege

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Ambulante Pflege zu Hause
- Individuelle Unterstützung
- Entlastung für Angehörige
- Beratung vor Ort
- Vertraute Umgebung
- Qualifizierte Fachkräfte
- Umfassende Versorgung
Ambulante Pflege
Leistungsangebot
Grundpflege
Waschen, Duschen, Baden, Lagern.
Behandlungspflege
Spritzen, Verbände anlegen, Blutdruck messen
Diabetesmanagement
Blutzucker messen, Insulin spritzen
Intensivpflege
Patienten mit Beatmung oder Tracheostoma, 24-Stunden Pflege
Beratung
zur Pflegeversicherung, Betreuung und deren Inanspruchnahme
Verhinderungspflege
während des Urlaubs oder der Krankheit von Angehörigen
Ganzheitliche Beratung
durch unsere examinierten Pflege-Profis
Versorgung
im Notfall oder stundenweise Betreuung
Betreuung
von Menschen mit einer Demenzerkrankung
Häufig gestellte Fragen
Viele Menschen haben Fragen, sobald es um Pflege im eigenen Zuhause geht. Bei der Grund- und Behandlungspflege ist das ganz normal, denn hier treffen alltägliche Unterstützung und medizinisch notwendige Maßnahmen aufeinander. In diesem FAQ Bereich geben wir Ihnen eine verständliche Orientierung: Welche Aufgaben gehören zur Grundpflege, welche Leistungen zählen zur Behandlungspflege und wie läuft die Versorgung im Alltag konkret ab. Außerdem erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie die Kostenübernahme und Abrechnung funktionieren, welche Fachkenntnisse unser Team mitbringt und welche Schritte vor dem Start der Betreuung wichtig sind. So bekommen Sie schnell Sicherheit und wissen genau, wie es weitergeht.
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege?
Die Grundpflege umfasst alltägliche Pflegetätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Behandlungspflege beinhaltet medizinische Maßnahmen, die vom Arzt verordnet werden, z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe oder Blutzuckerkontrolle.
Wer übernimmt die Kosten für die Grund- und Behandlungspflege?
Die Grundpflege wird in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Die Behandlungspflege wird von der Krankenversicherung bezahlt, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Wer führt die Pflegeleistungen durch?
Die Grundpflege kann von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Die Behandlungspflege darf nur von qualifizierten Pflegefachkräften eines Pflegedienstes durchgeführt werden.
Wie beantrage ich Grund- oder Behandlungspflege?
Für die Grundpflege stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und dann von der Krankenkasse genehmigt.
Kann ich Grund- und Behandlungspflege auch zu Hause erhalten?
Ja, beide Leistungen können ambulant in der häuslichen Umgebung erbracht werden, sodass Pflegebedürftige in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können.
Was passiert, wenn mein Pflegebedarf steigt?
Sollte sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtern, kann der Pflegegrad neu beantragt oder angepasst werden. Auch die ärztlich verordneten Leistungen der Behandlungspflege können entsprechend angepasst werden.
Persönliche Gespräche sind doch immer am Besten.
Gerne auch telefonisch
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