Grund- und Behandlungspflege
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Grund- und Behandlungspflege
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Häufig gestellt Fragen
FAQ zur Grund- und Behandlungspflege
Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege?
Die Grundpflege umfasst alltägliche Pflegetätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Die Behandlungspflege beinhaltet medizinische Maßnahmen, die vom Arzt verordnet werden, z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe oder Blutzuckerkontrolle.
Wer übernimmt die Kosten für die Grund- und Behandlungspflege?
Die Grundpflege wird in der Regel von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Die Behandlungspflege wird von der Krankenversicherung bezahlt, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Wer führt die Pflegeleistungen durch?
Die Grundpflege kann von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden. Die Behandlungspflege darf nur von qualifizierten Pflegefachkräften eines Pflegedienstes durchgeführt werden.
Wie beantrage ich Grund- oder Behandlungspflege?
Für die Grundpflege stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Die Behandlungspflege wird vom Arzt verordnet und dann von der Krankenkasse genehmigt.
Kann ich Grund- und Behandlungspflege auch zu Hause erhalten?
Ja, beide Leistungen können ambulant in der häuslichen Umgebung erbracht werden, sodass Pflegebedürftige in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können.
Gibt es eine Kombination aus beiden Pflegeformen?
Ja, viele Pflegebedürftige benötigen sowohl Grund- als auch Behandlungspflege. Ein ambulanter Pflegedienst kann beide Leistungen entsprechend kombinieren und koordinieren.
Was passiert, wenn mein Pflegebedarf steigt?
Sollte sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtern, kann der Pflegegrad neu beantragt oder angepasst werden. Auch die ärztlich verordneten Leistungen der Behandlungspflege können entsprechend angepasst werden.
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