Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI – kurz erklärt
Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungsbesuch für Pflegebedürftige,
die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder Freunden zuhause versorgt werden.
Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, pflegende Angehörige zu entlasten und mögliche
Risiken frühzeitig zu erkennen. Der Termin ist außerdem eine gute Gelegenheit, Fragen zu stellen und den Pflegealltag
mit einfachen, realistischen Verbesserungen sicherer zu machen.
- Pflicht: bei Pflegegeldbezug ab Pflegegrad 2.
- Ort: Beratung findet zuhause oder per Videoberatung statt.
- Kosten: übernimmt vollständig die Pflegekasse.
Was ist die Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet,
regelmäßig einen Beratungsbesuch durch einen anerkannten Pflegedienst durchführen zu lassen.
Diese Beratung soll sicherstellen, dass die häusliche Pflege fachlich korrekt erfolgt und pflegende
Angehörige alle notwendigen Informationen, Tipps und Unterstützungsangebote erhalten.
Die Beratung ist damit sowohl eine Qualitätssicherung als auch eine Entlastung für alle
Beteiligten. Viele Familien nutzen den Besuch, um Unsicherheiten anzusprechen, die sich über Monate eingeschlichen haben
– zum Beispiel bei Mobilisation, Lagerung oder beim Umgang mit neuen Hilfsmitteln.
Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?
- Pflegegrad 2 & 3: mindestens alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 & 5: mindestens alle 3 Monate
Auf Wunsch können die Beratungsbesuche auch häufiger in Anspruch genommen werden. Die Kosten übernimmt weiterhin die Pflegekasse.
Tipps zur Vorbereitung
Damit der Besuch für Sie den größtmöglichen Nutzen bringt, können Sie vorab kurz notieren, wo im Alltag
Schwierigkeiten auftreten. Hilfreich sind auch aktuelle Medikamentenpläne, Entlassungsberichte oder Hinweise zu
Stürzen, Schmerzen oder Schlafproblemen. Wenn Angehörige die Pflege teilen, lohnt es sich, gemeinsam am Termin
teilzunehmen. So lassen sich Aufgaben klarer verteilen, Entlastungsangebote besser einschätzen und die nächsten
Schritte direkt abstimmen. So entsteht eine Beratung, die nicht nur Pflicht erfüllt, sondern zusätzlich spürbar Sicherheit und Ruhe gibt.
Wie läuft ein Beratungsbesuch ab?
In der Regel vereinbaren Sie einen Termin mit einem anerkannten Pflegedienst. Die Pflegefachkraft schaut sich die
häusliche Situation an, bespricht den aktuellen Pflegealltag und gibt konkrete Empfehlungen. Dabei geht es nicht um
eine Bewertung „von oben herab“, sondern um Sicherheit und Unterstützung: Was läuft gut, wo gibt es Risiken und
welche Entlastung ist kurzfristig möglich?
Inhalte des Beratungsbesuchs
- Überprüfung der Pflegequalität in der häuslichen Umgebung
- Praktische Pflegeberatung (z. B. Lagerung, Mobilisation, Prophylaxen)
- Hinweise zu Hilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
- Information zu Leistungen der Pflegeversicherung
- Unterstützung bei Dokumentation und Antragstellungen
- Beratung zu Entlastungsangeboten für Angehörige
- Erkennen von Überlastung oder Versorgungsrisiken
Wer darf die Beratung durchführen?
Anerkannte Beratungsstellen nach SGB XI sind:
- ambulante Pflegedienste
- Pflegefachkräfte mit spezieller Qualifikation
- anerkannte Pflege- oder Sozialberatungsstellen
Videoberatung: eine flexible Alternative
Wenn ein Hausbesuch nicht möglich ist, kann die Pflegeberatung auch per Video stattfinden.
Das ist eine praktische Lösung für kurzfristige Fragen oder wenn Angehörige weiter entfernt wohnen.
Kostenübernahme
Die Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI ist für Pflegebedürftige kostenfrei.
Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse.
Wird der vorgeschriebene Beratungsnachweis nicht erbracht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder aussetzen.
Zahlen, Daten, Fakten
- Über 4,9 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland zu Hause versorgt.
- Ein Großteil davon erhält Pflegegeld und ist damit zu Beratungsbesuchen verpflichtet.
- Pflegegrad 2–5: insgesamt über 4 Millionen anspruchsberechtigte Personen (Stand 2023).
- Die Pflegekassen übernehmen 100 % der Kosten der Beratungsbesuche.
Die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI stellt sicher, dass pflegebedürftige Menschen zu Hause gut versorgt
werden und Angehörige fachlich unterstützt sind – eine wichtige Ergänzung zur häuslichen Pflege.
Sie kann außerdem frühzeitig zeigen, wann zusätzliche Angebote wie ein ambulanter Dienst oder Tagespflege sinnvoll sind.
Mehr Grundlagen zur Versorgung im Alltag finden Sie auch in unserem Beitrag zur
Grundpflege.
Pflegeberatung bei IHC 24
Intensive Health Care 24 führt qualifizierte Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI durch –
persönlich bei Ihnen zu Hause oder auf Wunsch auch per Videoberatung.
Wir unterstützen Sie dabei, die Pflege sicher, professionell und entlastend zu gestalten.
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