Pflegeberatung § 37.3 SGB XI bei Intensivpflege erklärt

Wichtige Informationen für Angehörige & Pflegebedürftige

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist ein gesetzlich verankerter Anspruch für alle Pflegebedürftigen, die ambulante Pflegeleistungen zuhause erhalten. Besonders in Bereichen wie der außerklinischen Intensivpflege ist diese Beratung unverzichtbar – sie schafft Klarheit, Sicherheit und Entlastung in einem hochkomplexen Versorgungsfeld.

Was umfasst die Pflegeberatung genau?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI dient mehreren Zielen:

  • Analyse der aktuellen Pflegesituation und Erstellung eines individuellen Beratungsplans,
  • Information und Unterstützung bei Anträgen und Leistungsfragen (z. B. Pflegegrad, Versorgung, Hilfsmittel),
  • Organisationsberatung: Wie wird die Pflege zuhause gestaltet? Wer übernimmt welche Aufgaben? Welche Technik und welche Schnittstellen sind erforderlich?,
  • Entlastung und Anleitung für Angehörige: Wie kann eine sichere Versorgung aussehen? Welche Entlastungsangebote gibt es? Welche Rechte haben Sie? (, z. B. durch Kurzzeitpflege oder Tagespflege)

Warum ist sie bei Intensivpflege zuhause besonders wichtig?

Bei der Versorgung im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege sind viele zusätzliche Aspekte zu beachten – Technik, Notfallversorgung, Pflegefachkräfte mit Spezialqualifikation, Interdisziplinarität sowie eine langfristige Planung. Eine gezielte Beratung hilft dabei, diese Herausforderungen zu strukturieren und Angehörige sowie Betroffene aktiv zu begleiten.

Wie IHC24 Pflege Sie im Rahmen der Beratung unterstützt

Je nach Situation besuchen unsere Pflegeberater:innen Sie zuhause, prüfen gemeinsam mit Ihnen alle Rahmenbedingungen, erstellen einen orientierenden Versorgungs‑ und Entlastungsplan und begleiten Sie bei der Umsetzung. Zudem bieten wir Schulungen für Angehörige, Notfall‑ und Technikworkshops und regelmäßige Evaluierung der Pflege­situation.

Was Angehörige beachten sollten

Angehörige spielen bei der Intensivpflege eine tragende Rolle. Damit die Betreuung geordnet abläuft und die Belastung überschaubar bleibt, empfehlen wir:

  • Sammeln Sie wichtige Dokumente: Verordnung, Pflegegrad, technische Ausstattung, Beatmungsgerät‑Daten, Notfallplan,
  • Führen Sie regelmäßige Gespräche mit dem Pflegeteam: Wie läuft der Alltag? Wo bestehen Unsicherheiten? Welche Technik‑Updates sind nötig?,
  • Planen Sie Ersatzversorgung ein – auch Pflegekräfte brauchen Pausen: Nutzen Sie Entlastungsangebote, Kurzzeit‑ oder Tagespflege zur Unterstützung,
  • Nutzen Sie Fortbildungen und Schulungen: Wenn Sie wissen, wie ein Beatmungsgerät funktioniert oder wie ein Alarm zu deuten ist, gewinnen Sie Sicherheit und Selbstbewusstsein.

Fazit

Eine sorgfältige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist für die ambulante Intensiv‑ und Beatmungspflege zuhause unverzichtbar. Sie hilft, alle Bausteine der Versorgung – Technik, Pflege, Notfall, Angehörige – zu einem funktionierenden System zu verbinden. Mit IHC24 Pflege an Ihrer Seite erhalten Sie eine Partnerschaft, die nicht nur fachlich versiert, sondern auch menschlich begleitend ist.

FAQ zu Kosten & Finanzierung der Intensivpflege zuhause

Warum ist die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI gerade bei Intensivpflege so wichtig?
In der Intensivpflege treffen medizinische Versorgung, Pflegegeld, Entlastungsleistungen und viele Hilfsmittel aufeinander. Die Beratung nach §37.3 hilft, diese Bausteine sinnvoll zu verbinden, die Qualität der Pflege zu sichern und Ihr Pflegegeld zu schützen. Bei IHC24 schauen wir uns gemeinsam Ihre Situation an, prüfen bestehende Leistungen und zeigen Ihnen, welche zusätzlichen Unterstützungen im Alltag möglich sind.

Müssen auch intensiv gepflegte Patient:innen den Beratungseinsatz wahrnehmen, wenn ein Pflegegrad vorliegt?
Ja, sobald ein Pflegegrad besteht und Pflegegeld bezogen wird, gelten grundsätzlich die Vorgaben des §37.3 SGB XI – unabhängig davon, wie komplex die Versorgung ist. Ab Pflegegrad 2 ist der Beratungseinsatz in bestimmten Abständen verpflichtend, um das Pflegegeld nicht zu gefährden. Wir prüfen mit Ihnen, wie Ihre Leistungen genau zusammenspielen und stellen sicher, dass die erforderlichen Beratungstermine rechtzeitig stattfinden.

Wie läuft ein Beratungstermin nach §37.3 bei IHC24 konkret ab?
Zunächst verschaffen wir uns ein Bild von der Pflegesituation vor Ort: Wie wird die Pflege organisiert, welche Aufgaben übernehmen Angehörige, wo gibt es Belastungsspitzen? Anschließend sprechen wir über passende Entlastungsangebote, Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen und die optimale Nutzung von Pflegegeld und weiteren Leistungen. Am Ende dokumentieren wir den Einsatz, beantworten offene Fragen und stimmen bei Bedarf das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Welche Themen stehen bei der Pflegeberatung im Umfeld der Intensivpflege meist im Vordergrund?
Häufig geht es um die Entlastung der Angehörigen, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, die optimale Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie um Schulungen im Umgang mit komplexer Technik wie Trachealkanülen oder Absauggeräten. Wir schauen außerdem, ob alle möglichen finanziellen Hilfen genutzt werden und ob das Wohnumfeld zur aktuellen Pflegesituation passt – etwa in Bezug auf Barrierefreiheit, Platz für Technik und ruhige Rückzugsbereiche.

Müssen wir den Nachweis über den Beratungseinsatz selbst an die Pflegekasse schicken?
In der Regel übernehmen wir das für Sie: IHC24 füllt den Nachweis über den Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI aus und leitet ihn an die zuständige Pflegekasse weiter. Sie erhalten auf Wunsch eine Kopie für Ihre Unterlagen. So stellen wir sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und Ihr Pflegegeld nicht wegen eines fehlenden Nachweises gekürzt wird.

Was passiert, wenn ein Termin verpasst wurde oder die Frist bald abläuft?
Wird ein Beratungstermin versäumt, drohen zunächst Kürzungen des Pflegegeldes, später sogar eine vollständige Einstellung. Melden Sie sich deshalb möglichst frühzeitig bei uns, wenn Sie merken, dass ein Termin nicht passt oder eine Frist bald endet. Wir unterstützen Sie dabei, kurzfristig einen neuen Termin zu finden und sprechen mit Ihnen, wie zukünftige Beratungseinsätze besser planbar werden – zum Beispiel in Kombination mit anderen Hausbesuchen von IHC24.

Können wir die Pflegeberatung mit anderen Terminen der Intensivpflege verbinden?
Ja, das ist oft sinnvoll. Wenn möglich, planen wir Beratungseinsätze so, dass sie sich gut mit bestehenden Hausbesuchen, ärztlichen Terminen oder Schulungen verbinden lassen. Das spart Wege, Zeit und Kraft – gerade in Familien mit intensiv gepflegten Angehörigen. Sprechen Sie uns einfach an, welche Termine bereits feststehen, und wir stimmen die Pflegeberatung darauf ab.


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