Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

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- Verhinderungspflege
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Was Sie wissen müssen
Was bedeutet das für Sie?
Für wen ist die Pflegeberatung?
Sobald ein Pflegegrad ab 1 anerkannt wurde, haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung, die von der Pflegekasse übernommen wird. Für Pflegegeldempfänger ist diese Beratung ab Pflegegrad 2 verpflichtend:
- Pflegegrad 1: Beratung freiwillig.
- Pflegegrad 2 und 3: Beratung alle 6 Monate.
- Pflegegrad 4 und 5: Beratung alle 3 Monate.
Wichtig: Werden diese Beratungsgespräche nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld zunächst kürzen und anschließend vollständig einstellen!
Warum Sie Anspruch haben?

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Häufig gestellt Fragen
FAQ zu Pflegeberatung
Was ist Pflegeberatung?
Pflegeberatung ist eine professionelle Dienstleistung, die darauf abzielt, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Organisation und Optimierung der Pflegesituation zu helfen. Sie umfasst die Beratung zu Pflegemöglichkeiten, Finanzierungsfragen und rechtlichen Aspekten.
Welche Themen deckt eine Pflegeberatung ab?
Eine Pflegeberatung kann verschiedene Themen abdecken, darunter:
1. Auswahl der richtigen Pflegeeinrichtung oder des passenden Pflegedienstes
2. Informationen über Pflegegrade und deren Beantragung
3. Beratung zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungen der Pflegeversicherung
4. Unterstützung bei der Koordination und Planung der Pflege zu Hause
Wer benötigt eine Pflegeberatung?
Pflegeberatung ist eine professionelle Dienstleistung, die darauf abzielt, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bei der Organisation und Optimierung der Pflegesituation zu helfen. Sie umfasst die Beratung zu Pflegemöglichkeiten, Finanzierungsfragen und rechtlichen Aspekten.
Wie läuft eine Pflegeberatung ab?
Eine Pflegeberatung beginnt typischerweise mit einem persönlichen Termin, in dem der Bedarf und die spezifischen Anforderungen des Pflegebedürftigen und der Familie erfasst werden. Anschließend werden individuell angepasste Lösungen und Empfehlungen ausgearbeitet.
Sind Pflegeberatungen kostenpflichtig?
Die Pflegeberatung wird ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse übernommen. Vereinbaren Sie mit mir einen Termin und ich berate Sie gerne ausführlich dazu.
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